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Einlieferungsbedingungen:
- Der Einlieferer ist Eigentümer der Objekte und diese bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum.
- Die Ausrufpreise werden vom Veranstalter der Marktlage entsprechend festgesetzt.
- Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, daß vom Zuschlagpreis 24% dem Veranstalter als Provision (incl. 20% Mwst.) verbleiben.
- Bei einer Einlieferungssumme unter Euro 300,- werden 30% Provision (incl. 20%Mwst.) verrechnet.
- Bei großen Einlieferungen sind Sonderkonditionen möglich.
- Die Belege werden nach Ermessen des Veranstalters über Katalog und/oder Internet zum gleichen Termin versteigert.
- Der Versteigerer kann für die Auktionsware keinerlei Haftung übernehmen. Deshalb schliesst er obligatorisch für Rechnung des Einlieferers die spezielle Auktionsversicherung (1% vom Zusschlagspreis) ab, die das entgegengenommene Gut im Rahmen dieses Vertrages gegen alle Gefahren versichert.
- Der Einlieferer erhält 4 Wochen vor der Fernauktion eine Auftragsbestätigung mit der Auflistung seiner eingelieferten Lose.
- Bei Rücknahme bzw. Zurüchziehung von Losen werden pro Los Euro 20,- verrechnet.
- Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Rücksendung im Falle einer ergebnislosen Versteigerung.
- Spätestens 6 Wochen nach der Fernauktion erhält der Auftraggeber die Endabrechnung samt Auszahlungzugesandt.
- Auftraggeber und Veranstalter sind bis zur Abwicklung der Einlieferung an diesen Vertrag gebunden. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit Schriftform.
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